GEMEINSCHAFT BEWEGT – AKTIONSTAGE FÜR SOZIALE VERBUNDENHEIT

GEMEINSCHAFT BEWEGT – AKTIONSTAGE FÜR SOZIALE VERBUNDENHEIT

Das Projekt „Verein(t) gegen Einsamkeit“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ruft zur Durchführung von Aktionstagen für soziale Verbundenheit auf. Dafür vergibt der DOSB zehnmal eine Fördersumme über 2.000 € an Sportvereine[1], die mit kreativen Ideen ihr Angebot in der Öffentlichkeit präsentieren möchten und zum Mitmachen einladen.

Mit der Ausrichtung der Aktionstage soll die Bedeutung von Sportvereinen als soziale Begegnungsorte hervorgehoben werden, in denen Menschen unabhängig von ihrem Hintergrund oder ihren Fähigkeiten willkommen sind und an denen sie soziale Kontakte knüpfen können. Die Aktionstage sollen soziale Verbundenheit fördern und damit dem Empfinden von Einsamkeit entgegenwirken.

[1] Bewerben können sich Vereine, die Mitglieder in Mitgliedorganisationen des DOSB sind sowie Sportkreise und Stadt/-Kreissportbünde.

Mit Hilfe der Aktionstage soll das Angebot der Sportvereine öffentlich sichtbar gemacht werden und zum Mitmachen einladen. Damit sollen alle Menschen angesprochen werden, die soziale Kontakte knüpfen und gemeinsam in Bewegung kommen möchten. 

Potenzielle Zielgruppen der Aktionstage könnten beispielsweise sein:

•    Menschen in Lebensphasen des Umbruchs
     (Übergang Schule/Ausbildung/Studium/Beruf, Elternschaft, Renteneintritt, Trauerfälle)
•    Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Belastungen
•    Menschen mit Behinderungen
•    Pflegende Angehörige
•    Alleinerziehende
•    Ältere Personen 
•    Personen mit Migrationsgeschichte und/oder Fluchterfahrung
•    Bewohner*innen abgelegener Wohngebiete
•    …

Jeder Sportverein entscheidet letztlich selbst, welche Zielgruppen in der jeweiligen Region relevant sind. Wichtig ist dabei, dass vor allem Menschen angesprochen werden, die bisher noch keine Mitglieder im Verein sind.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglieder in Mitgliedorganisationen des DOSB sind sowie Sportkreise und Stadt/-Kreissportbünde. 


•    Das Vorhaben und die Zielgruppen sollten klar benannt werden.
•    Die Aktionstage sollten sich explizit an Menschen richten, die noch keine Vereinsmitglieder sind.
•    Sportvereine sollen Kooperationen mit vor Ort ansässigen Initiativen, Sozial- oder Wohlfahrtverbänden
     oder städtischen Einrichtungen der Familien-, Senioren- und Jungendarbeit eingehen. 
•    Das „Mitmachen“ kann auch zu freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement einladen.
•    Alle teilnehmenden Sportvereine …
     -    verpflichten sich zur Teilnahme an einer Evaluation,
     -    kooperieren mit BMFSFJ und DOSB bei der Öffentlichkeitsarbeit, 
     -    geben verbindliche Kostenpunkte für die Durchführung des Aktionstages an

Nicht förderfähig sind: 
•    Aktionen des Regelbetriebs, wie z. B. Trainingslager oder andere nichtöffentliche Veranstaltungen. 

Zeitraum der Ausschreibung:  
Anträge können vom 15.12.2023 bis zum 29.02.2024 gestellt werden. 
Durchführungszeitraum der Projekte soll der 01.05.2024 bis 30.09.2024 sein. 

Vielen Dank für Ihr Interesse,

der Bewerbungszeitraum für eine Förderung zur Durchführung der Aktionstage für soziale Verbundenheit ist leider abgelaufen.