Neue Vergütungssätze im Rehasport

Ab dem 1. Janaur 2016 werden im ärztlich verordneten Rehabilitationssport die Vergütungssätze angehoben.

Nach zwölf Jahren werden zum 1. Januar die Vergütungssätze im Rehasport angehoben. Foto: LSB NRW
Nach zwölf Jahren werden zum 1. Januar die Vergütungssätze im Rehasport angehoben. Foto: LSB NRW

Die Gespräche zwischen dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) zur Neugestaltung der Vergütungssätze im ärztlich verordneten Rehabilitationssport sind erfolgreich verlaufen und endeten in allen Bereichen mit einer Erhöhung der Vergütungssätze. Der DBS hat hierbei die gemeinsame Position des gemeinnützigen Sports in enger Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vertreten.

Neben einer Steigerung im allgemeinen Rehabilitationssport – ein Bereich der über zwölf Jahre unverändert blieb – wurden insbesondere die weitere Ausdifferenzierung der Vergütungssätze und damit die Berücksichtigung der besonderen Anforderungen spezifischer Zielgruppen (z.B. schwerstbehinderte Menschen oder Kinder/Jugendliche) vereinbart.

Der Vizepräsident des DBS für Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport, Thomas Härtel, resümiert zufrieden: „Mit dem Abschluss wird der langjährige erfolgreiche Weg des DBS als Verhandlungsführer im organsierten Sport für den Rehabilitationssport weiter fortgesetzt, der ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit bzw. mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung ist. Auch die Bedürfnisse und Anforderungen schwerstbehinderter Menschen im Rahmen des ärztlich verordneten Rehabilitationssports sind nun mit den differenzierteren Vergütungssätzen besonders berücksichtigt. Mit der verbesserten Finanzierung kann der flächendeckende Ausbau von Rehabilitationssport­gruppen auch für spezifische Gruppen weiter vorangetrieben werden.“ Auch Dr. Karin Fehres, Vorstandsmitglied des DOSB, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis und konstatiert: „Von der neuen Vereinbarung geht ein starkes Signal aus. Es zeigt, dass der gemeinnützige Sport als zentraler Ansprechpartner auch in der Rehabilitationskette anerkannt ist.“

Die Vereinbarungspartner betonen, dass die konstruktiven Gespräche in vertrauensvoller Atmosphäre die Ergebnisse ermöglichten. Alle sind sich einig, dass diese ein guter Schritt in die richtige Richtung für den Rehabilitationssport in Deutschland sind. Für den gemeinnützigen Sport, insbesondere den DBS mit seinen Landesverbänden und Vereinen heißt es nun, die Chancen und Optionen der neu gestalteten Vergütungsstruktur für die Mitglieder der Ersatzkassen zu nutzen und das Angebotsspektrum entsprechend weiter zu etablieren und auszugestalten. Die Verhandlungen der Landesverbände des DBS mit den Primärkassen werden von diesen zzt. geführt und sind noch nicht vollständig abgeschlossen.

Hintergrund:

Die ab 01.01.2016 gültigen Vergütungssätze für die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse) gestalten sich wie folgt:

Allgemeiner Rehabilitationssport 5,25 Euro

Rehabilitationssport für Kinder (Neu) 7,80 Euro

Rehabilitationssport in spezifischen Übungsgruppen für schwerstbehinderte Menschen, die einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordern 11,00 Euro

Rehabilitationssport für Kinder in spezifischen Übungsgruppen für schwerstbehinderte Menschen, die einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordern (Neu) 13,00 Euro

Rehabilitationssport im Wasser 6,50 Euro

Rehabilitationssport für Kinder im Wasser (Neu) 10,50 Euro

Rehabilitationssport in Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins 11,00 Euro

Rehabilitationssport in Herzgruppen 8,00 Euro

Rehabilitationssport in Kinderherzgruppen 11,00 Euro

(Quelle: DBS)


  • Nach zwölf Jahren werden zum 1. Januar die Vergütungssätze im Rehasport angehoben. Foto: LSB NRW
    Nach zwölf Jahren werden zum 1. Januar die Vergütungssätze im Rehasport angehoben. Foto: LSB NRW