Zentrale Prüfstelle Prävention

Zentrale Prüfstelle Prävention

Allgemeine Hintergrundinformationen

Die Zentrale Prüfstelle Prävention wurde im Januar 2014 gebildet und ist eine Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen zur kassenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Absatz 1 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V). Die Prüfung wird bundesweit im Namen und im Auftrag aller teilnehmenden Krankenkassen (Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), BKK Dachverband, IKK classic, IKK Brandenburg und Berlin, BIG direkt gesund, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie einzelne AOK-Krankenkassen, IKK Südwest, IKK gesund plus) durchgeführt und somit nicht mehr wie bisher von jeder Krankenkasse einzeln vorgenommen.  

 

Leitfaden Prävention

Nach bundeseinheitlichen Standards werden Präventionsangebote in den vier Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum geprüft. Die Prüfung basiert auf dem aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Insbesondere werden die Qualifikation der Kursanbieter (Übungsleiter/innen), Leistungsnachweise und Trainermanuale (Programme) begutachtet. Durch diese umfassende Prüfung wird sichergestellt, dass der jeweilige Präventionskurs auch alle gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt und bezuschusst werden kann.

Nach erfolgreicher Prüfung werden die Angebote in die Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention aufgenommen, auf die alle beteiligten Krankenkassen Zugriff haben. Kurse, die in dieser Datenbank aufgenommen wurden, können von den Krankenkassen bezuschusst werden.

 

Anforderungen
Erforderliche Qualifikationen für die Beantragung des Qualitätssiegels Deutscher Standard Prävention

Gemäß Leitfaden Prävention können Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die über eine Übungsleiter-Lizenz Sport in der Prävention (Lizenzstufe II) verfügen im 1. und für Sturzprävention im 2. Präventionsprinzip (Handlungsfeld Bewegung) mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation (Fortbildung) anerkannt werden. Dies gilt nur in Verbindung mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT.

Für alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter muss ein Nachweis eingereicht werden, dass sie in das durchzuführende Programm speziell eingewiesen wurden und die Inhalte des Programms zur Anwendung kommen.