Bandscheibenvorfall

Der Begriff Bandscheibenvorfall bezeichnet das Verlagern oder Austreten des Bandscheibenkerns.

Die zwischen den Wirbeln befindlichen Bandscheiben bestehen aus einem bindegewebigen Faserring und einem zentralen Gallertkern. Treten im Faserring der Bandscheibe Risse auf, kann sich die flüssige Substanz des Kerns vorwölben oder sogar austreten. Das Vorwölben des Kerns bezeichnet man als Protrusion während man beim Austreten von Prolaps spricht. Haben die ausgetretenen Anteile mit der Bandscheibe keine Verbindung mehr, liegt eine Sequestration vor. Trifft der vorgefallene Gallertkern auf das Rückenmark oder die Nervenwurzeln, treten Schmerzen auf.

Bandscheibenvorfälle ereignen sich vor allem beim Heben schwerer Gegenstände oder bei ruckartigen Bewegungen. Am häufigsten sind die Bandscheiben zwischen dem 4. und 5. Lendenwirbel, zwischen 5. Lendenwirbel und dem Steißbein oder zwischen dem 6. und 7. Halswirbel betroffen. Meist wird konservativ, zu Beginn durch Bettruhe mit Stufenlagerung der Beine und Wärmeanwendungen, später mit krankengymnastischen Maßnahmen, therapiert. In schweren Fällen, wenn beispielsweise Lähmungen auftreten, wird auch operativ behandelt. In Abhängigkeit vom Ausmaß des Bandscheibenvorfalls und nach der Art der Behandlung kann der Heilungsverlauf 3-4 Monate dauern. (wb)

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