Präventionsgesetz: Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen

Ziele und Schwerpunkte des Kabinettsentwurfes für das Präventionsgesetz liegen insbesondere in der Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten.

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Nach insgesamt drei gescheiterten Anläufen für ein sog. Präventionsgesetz – ursprünglich angedacht mit Prävention als vierte Säule neben Kuration, Pflege und Rehabilitation – kündigte die gegenwärtige Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag („Deutschlands Zukunft gestalten“) für 2014 die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes an. Vor Weihnachten hat das Bundeskabinett in diesem Zusammenhang den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention“ (Stand: 17. Dezember 2014) beschlossen.

Dieses soll als Grundlage dienen, damit Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure in Ländern und Kommunen gestaltet werden. Der verabschiedete Entwurf ist jedoch nicht als eigenständiges Gesetz konzipiert,sondern ist integraler Bestandteil des Sozialgesetzbuches SGB V und bezieht sich vor allem auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Ziele und Schwerpunkte des Kabinettsentwurfes liegen insbesondere in der Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Auch soll die Qualität von Präventionsmaßnahmen sichergestellt, Leistungen weiterentwickelt und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz verbessert werden. Die Angebote der Sportvereine sowie der DOSB werden sowohl im Gesetzestext als auch im Begründungsteil genannt. Zudem wird im Begründungsteil explizit auf die SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote des organisierten Sports und das „Rezept für Bewegung“ verwiesen.

Der DOSB begrüßte den ihm im Oktober 2014 vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und reichte daher im Rahmen seiner Stellungnahme nur wenige Änderungsvorschläge und Kommentare ein. Am 26. November 2014 fand in der Hessischen Landesvertretung in Berlin der Erörterungstermin zum geplanten Präventionsgesetz statt, zu welchem auch der DOSB eingeladen war. Dr. Mischa Kläber, DOSB-Ressortleiter Präventionspolitik und Gesundheitsmanagement, nahm an dem dreistündigen Termin teil und vertrat den organisierten Sport mit dem Ergebnis, dass der DOSB auch weiterhin den nun aktuell verabschiedeten Kabinettsentwurf des Präventionsgesetztes begrüßt. Bewegung und Sport sind wichtige Bestandteile des vorliegenden Kabinettsentwurfes. Es ist wissenschaftlich unumstritten, dass ausreichend Bewegung und Sport unverzichtbare Elemente einer umfassenden gesundheitlichen Vorsorge und einer wirksamen Präventionsarbeit darstellen und dass hier die Sportbewegung unter dem Dach des DOSB bis hin zu den örtlichen Turn- und Sportvereinen wichtige und unverzichtbare Leistungen erbringen.

Nach der aktuell stattfindenden parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes im Bundesrat wird Ende April oder Anfang Mai die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages stattfinden, zu welcher dem DOSB – wie auch schon in der letzten Legislaturperiode – eine Ein­ladung zugesichert wurde. Das Präventionsgesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten.

Weiterer Zeitplan:

  • Durchgang Bundesrat: 6.2.2015
  • 1. Lesung Bundestag: 19./20.3.2015
  • Anhörung Gesundheitsausschuss: 22.4. oder 6.5.2015
  • 2./3. Lesung Bundestag: 18./19.6.201
  • 2. Durchgang Bundesrat: 10.7.2015

 

(Quelle: DOSB)

Zum Gesetzentwurf gelangen Sie <media 53984 - - "TEXT, 141217 Gesetzentwurf Praeventionsgesetz, 141217_Gesetzentwurf_Praeventionsgesetz.pdf, 192 KB">hier</media>

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit gelangen Sie Opens external link in new windowhier


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