Interview zum "Leitfaden Prävention"

Frau Dr. Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit im GKV-Spitzenverband, berichtet über den aktuellen Stand des neuen "Leitfadens Prävention" und gibt Einblicke in das Überarbeitungsverfahren...

Dr. Monika Kücking; Foto: GKV-Spitzenverband
Dr. Monika Kücking; Foto: GKV-Spitzenverband

Was sind die Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Leitfadens?

Der GKV-Leitfaden Prävention ist das zentrale Instrument der Qualitätssicherung in der Primärprävention und Gesundheitsförderung der GKV. Er definiert Handlungsfelder und Qualitätskriterien für Kurse sowie Maßnahmen in Lebenswelten wie Kitas und Schulen. Darüber hinaus enthält er auch die Leistungs- und Vorgehensbeschreibungen in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Regelmäßige Anpassungen unter Berücksichtigung der wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der Praxiserfahrungen der Krankenkassen sind selbstverständlich. Aktuell bereiten wir die siebte Fassung des Leitfadens vor. Thematisch geht es bei dieser Überarbeitung in erster Linie um die Betriebliche Gesundheitsförderung sowie neue Zugangswege zu Versicherten.

Können Sie etwas dazu mitteilen, wer Impulse und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Leitfadens einbringt, auf welcher Ebene und Plattform diese diskutiert werden und wie diesbezüglich das Bearbeitungsverfahren aussieht?

Das Prozedere ist im Leitfaden selbst beschrieben und im Grundsatz immer wieder gleich. Zunächst stimmen wir mit den Fachkolleginnen und -kollegen der Krankenkassen und ihrer Verbände Themen ab, für die wir dann gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeiten. Über unsere beratende Expertenkommission binden wir unabhängigen präventions- und gesundheitswissenschaftlichen Sachverstand ein; immer mit dem Ziel, die Versorgung unserer Versicherten weiter zu verbessern. Die Neufassung wird dann nach dem Konsentieren auf der Fachebene von unserem Vorstand in Kraft gesetzt.

Welche Arbeitsgruppen haben sich gebildet und was sind die Arbeitsaufträge und Zielstellungen dieser Arbeitsgruppen?

Entsprechend den abgestimmten Themen beraten wir mit Expertinnen und Experten der Krankenkassen Vorschläge, die wir dann auf Bundesebene beraten.

Ändert sich der Handlungsspielraum der Krankenkassen im Bereich Prävention und gibt es Veränderungen in Bezug auf die finanziellen Aufwendungen im Bereich Prävention?

Der Handlungsspielraum der Krankenkassen im Themenfeld Primärprävention und Gesundheitsförderung wird einschließlich seines Finanzrahmens im Sozialgesetzbuch V definiert. Der Paragraph 20 SGB V bildet die Grundlage des Leitfadens Prävention. Ein Hinweis zum Finanzrahmen: Die Krankenkassen haben 2010 den gesetzlich verankerten Ausgabenrichtwert von 2,86 Euro je Versicherten um rund 50 Prozent überschritten. Daran können Sie sehen, dass für die Krankenkassen Primärprävention und Gesundheitsförderung ein wichtiges Betätigungsfeld ist und bleibt. Wir wollen die Versicherten dabei unterstützen, sich gesundheitsförderlich zu verhalten, also z.B. sich mehr zu bewegen. Für die noch laufende Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung vorgenommen, eine neue Präventionsstrategie aufzulegen. Bisher gibt es dazu ein Eckpunktepapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und - noch informell – auch Überlegungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit.

Wird das Handlungsfeld Bewegung überarbeitet? Und wenn ja, in welche „Richtung“?

Das Handlungsfeld Bewegung steht bei der jetzigen Weiterentwicklung des Leitfadens Prävention nicht im Zentrum.

Welche Rolle spielt der organisierte Sport im neuen Leitfaden?

Sportvereine sind für die Krankenkassen jetzt und in Zukunft wichtige Partner, wenn es darum geht, Versicherte mit qualitätsgesicherten Angeboten auf den Geschmack an einem „bewegten“ Lebensstil zu bringen. Wir schätzen es sehr, dass Sportvereine niedrigschwellig und dauerhaft Bewegungsangebote flächendeckend zu Verfügung stellen können. Denn die Menschen sollen nach Beendigung eines Kurses eigenverantwortlich kontinuierlich das Erlernte weiter praktizieren; und das geht am besten in einem kostengünstigen Rahmen, den die Sportvereine bieten können.

Welchen Stellwert hat SPORT PRO GESUNDHEIT im Leitfaden und wie wichtig sind die SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote bei der Primärprävention?

Auf das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT bezieht sich die GKV im Leitfaden Prävention bereits seit 2003. Angebote mit diesem Qualitätssiegel, die im Sportverein von einem Übungsleiter mit der Fortbildung „Sport in der Prävention“ (Lizenzstufe II) durchgeführt werden, können bezuschusst werden, wenn sie gleichzeitig alle Kriterien des Leitfadens erfüllen.

Wir haben damals ganz bewusst eine Ausnahmeregelung von den generellen Qualifikationsanforderungen (staatlich anerkannter Abschluss in einem Bewegungsberuf) beschlossen, weil wir sicher sind, damit einen Beitrag zu einem besonders wichtigen Kernziel von Gesundheitssport zu leisten, nämlich dem Aufbau von Bindung an gesundheitsfördernde sportliche Aktivität. Durch Teilnahme an einem Kursangebot im Sportverein bekommen die GKV-Versicherten einen Einstieg sich zu bewegen, finden Spaß daran und bleiben dann nach Kursende als Mitglied im Verein bei diesem niedrigschwelligen Angebot, d. h. zu einem günstigen Beitrag, dabei. Die internen Qualitätssicherungsmaßnahmen des DOSB rechtfertigen u. E. diese Ausnahmeregelung. Betont werden muss aber, dass nicht alle Sportvereinsangebote, die das Qualitätssiegel tragen, für die Krankenkassen bezuschussungsfähig sind, sondern ausschließlich zeitlich befristete Aktivitäten zur Reduzierung von Bewegungsmangel, die dem Leitfaden Prävention entsprechen.

Wann soll der überarbeitete Leitfaden in Kraft treten?

So ein Überarbeitungsprozess braucht Zeit; wir gehen von einem Abschluss im nächsten Jahr aus.


  • Dr. Monika Kücking; Foto: GKV-Spitzenverband
    Dr. Monika Kücking; Foto: GKV-Spitzenverband